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- Tarifvergleich Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in den meisten deutschen Bundesländern – so auch in Berlin und Brandenburg - eine Pflichtversicherung. Wer sich einen Hund anschafft, muß die örtlich gültige Hundesteuer entrichten und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Ihr Hund verursacht. Im Unterschied zu einer Privathaftpflichtversicherung haften Sie als Hundehalter – unabhängig von einem Verschulden – immer. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung berechtigter Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Nicht versichert sind in der Hundehalterhaftpflichtversicherung Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch wenn Sie selbst durch Ihren Hund Schaden erleiden (Eigenschaden), sind Sie nicht versichert. Besondere Versicherungen gibt es für Jagdhunde (Jagdhaftpflichtversicherung). Die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr im Inland und einen begrenzten Zeitraum auch im Ausland Im Leistungsumfang gibt es bei Hundehalterhaftpflichtversicherungen verschiedener Anbieter keine großen Unterschiede. Leistungsstarke Versicherungen beinhalten Zusätze wie die automatische Versicherung von Welpen im ersten Jahr, die Teilnahme an Schauvorführungen oder den Versicherungsschutz für Hunde, die bei organisierten Rennen (Windhund- und Schlittenhunderennen) teilnehmen. Moderne Hundehalterhaftpflichtversicherungen übernehmen den Schadenersatz bis zu 10 Mio € Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Jahresbeitrag beträgt bei einem günstigen Versicherer etwa 70 €, für Senioren und Zweithunde teilweise auch erheblich weniger. Einige Anbieter fordern höhere Beiträge für gefährliche Hunde (Kampfhunde) oder versichern bestimmte Rassen überhaupt nicht. Bei anderen Versicherungen spielt die Rasse des Hundes überhaupt keine Rolle mehr.
Ausgehend von Ihrem persönlichen Bedarf können Sie mit unserem Online – Rechner Ihr konkretes Angebot berechnen und verschiedene Anbieter vergleichen. Wenn Sie Ihre bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung wechseln wollen, so ist das im Kalenderjahr jederzeit möglich. Beachten Sie dabei jedoch die dreimonatige Kündigungsfrist. |