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Dr. Otto & Partner GmbH
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Fondsgebundene Lebensversicherung

  •  Was ist eine fondsgebundene Lebens-, Rentenversicherung ?

Sie unterscheidet sich von der „normalen“ Kapitallebensversicherung durch die anders gelagerte Anlagestrategie. Der Versicherer legt einen Teil der Beiträge (bis zu 100 %)  in Fonds an, die auf Aktien- und Rentenpapiere setzen. Der Versicherungskunde hat die Wahl wie hoch der Anteil der Fonds sein soll und kann je nach Versicherung die Fonds nach Wunsch frei wählen.
Die Rendite der Fondsversicherung war in der Vergangenheit deutlich höher als bei der normalen Renten- und Lebensversicherung.

 

  • Wie hoch ist das Risiko bei einer fondsgebundener Lebensversicherung ?

Je nachdem wie hoch der gewählte Anteil an Fonds ist ergibt sich das höhere Risiko der Aktien- und Fondmärkte.
Eine Berechnung der späteren Rentenhöhe ist daher nicht möglich, sondern ergibt sich im Wesentlichen aus den erzielten Wachstum der Fonds. In der Vergangenheit hat die Rendite der Aktienmärkte aber die der Zinsmärkte deutlich geschlagen.

  • Wie kann man das Risiko bei einer Fondsversicherung reduzieren ?

a) Diversifikation - setzen Sie auf verschiedene Geldmarkt und Aktien- Fonds.
b) Schichten rechtzeitig vor Rentenbeginn die Fonds in sichere Rentenfonds.
c) Beobachten Sie (bei der selbstgemanageten Variante) Ihre Fonds und schichten Sie rechtzeitig um.

 

  • Wie sind die steuerlichen Vorteile bei  der Rürup Lebensversicherung  für die fondsgebunde Lebensversicherung ?

Die Beiträge zur Lebensversicherung sind in folgendem Umfang von der Steuer absetzbar:

  • 62 % der im Jahr 2006 gezahlten Beiträge,
  • 64 % der im Jahr 2007 gezahlten Beiträge

weiter um 2 % pro Jahr steigend bis auf

  • 100 % der ab dem Jahr 2025 gezahlten Beiträge.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass auf die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung die gleichen Prozentsätze steuerlich angerechnet werden - allerdings unter Abzug des bereits steuerfreien 50%igen Arbeitgeberanteiles. Bei gemeinsamer Betrachtung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente ergeben sich entsprechend kompliziertere Berechnungen, die jedoch für die Ermittlung der steuerlich absetzbaren Beitragsanteile zur Basisrente völlig unnötig sind.

 

 

  • Welches sind die Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit  ?

Die Förderkriterien der neuen Basisrente sind:

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen.
  • Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner bzw. die Kinder vereinbart werden (die Basisrente der InterRisk beinhaltet eine Hinterbliebenenrente im Gegenwert der eingezahlten Beiträge zuzüglich vorhandener Überschussbeteiligungen).
  • Die Ansprüche dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.


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